Auf dem Bild sieht man ein Gerät an der Decke. Es ist ein Rauchmelder. Es kann auch gefährliches Gas, wie Kohlenmonoxid, erkennen. Der Melder ist rund und weiß. Er hängt in der Mitte der Decke. Das Licht im Bild ist dunkel. Nur der Rauchmelder ist hell zu sehen. So sieht man ihn gut. Alles andere ist schwarz oder grau. Dadurch wird der Melder zum Mittelpunkt des Bildes. Ein Rauchmelder ist sehr wichtig. Er warnt uns, wenn es brennt oder gefährliches Gas in der Luft ist. So hilft er, Leben zu retten. Das Bild zeigt: Sicherheit ist wichtig. Und ein Rauchmelder gehört in jedes Zuhause. Das Design vom Melder ist modern und passt gut in jede Wohnung. Das Bild eignet sich gut für eine Webseite über Sicherheit, Smart Home oder moderne Technik.

Rauchmelder retten Leben

Stell dir vor: Du schläfst, und in deiner Wohnung brennt es.
Ein Rauchmelder macht laut Alarm. So wirst du rechtzeitig wach. Das kann Leben retten.

Wenn der Alarm losgeht

  • Verlasse sofort die Wohnung.
  • Warne alle Mitbewohner.
  • Schließe die Türen hinter dir.
  • Rufe 112 (Feuerwehr).

Wo müssen Rauchmelder hin? (Bayern)

Rauchmelder sind Pflicht in:

  • Schlafzimmern
  • Kinderzimmern
  • Fluren in der Wohnung, die zu Wohn- oder Aufenthaltsräumen führen

Zusätzlich empfohlen: z. B. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Spielzimmer, Dachboden.

Einbau, Betrieb, Wartung

  • Kaufe Melder nach DIN EN 14604 (erkennbar am CE-Zeichen).
  • Prüfe den Melder einmal im Jahr mit der Test-Taste. Halte dich an die Anleitung des Herstellers.
    (Das Gesetz schreibt keine feste Prüffrist vor. Die jährliche Prüfung ist eine Empfehlung.)
  • Melder mit „Q“-Zeichen sind besonders hochwertig. Sie haben oft eine eingebaute Batterie für etwa 10 Jahre.
  • Ersetze den Melder rechtzeitig – spätestens nach ungefähr 10 Jahren oder wie es der Hersteller angibt.

Wer ist wofür verantwortlich?

  • Einbau/Nachrüstung: Der Eigentümer der Wohnung.
    (Bestehende Wohnungen mussten bis 31.12.2017 ausgerüstet sein.)
  • Betriebsbereitschaft sicherstellen: Die Bewohner (z. B. Mieter) – außer, der Eigentümer übernimmt das ausdrücklich.

 

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